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Der Weg vom Lernfahrausweis Kat.B bis zur praktischen Fahrprüfung.
 

  1. Lernfahrausweis beantragen (frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich).
    Formular erhält man auf dem Strassenverkehrsamt des Kt. Aargau, auf der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder hier downloaden: 
     
  2. Das Formular vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen. Dazu braucht man noch folgendes:
    - Nothelferkurs (einmal absolviert ist dieser 6 Jahre gültig)
    - Sehttest bei einem Optiker (das Antragsformular bitte mitnehmen)
    - 2 farbige Passfotos beilegen
     
  3. Das ausgefüllte Antragsformular persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abgeben.
    Pass oder ID nicht vergessen. Sofern alles in Ordnung ist, wird das Formular an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet.
    Man kann das ausgefüllte Antragsformular auch persönlich auf dem Strassenverkehrsamt vorbeibringen. Pass oder ID nicht vergessen.
     
  4. Nach Eingang des Gesuchs erhält man vom Strassenverkehrsamt den Anmeldetalon zur Theorieprüfung.
     
  5. Nach bestandener Theorieprüfung bekommt man den Lernfahrausweis (LFA) zugeschickt. Dieser ist genau ab dem 18. Geburtstag gültig.
     
  6. Nun folgt die praktische Fahrausbilung.
     
  7. Verkehrskundeunterricht (VKU): Der obligatorische VKU kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden. (2 Jahre gültig)
     
  8. Praktische Prüfung
     
  9. Falls man bereits einen Führerausweis der Kategorie A oder A1 besitzt, kannst man direkt den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen.
    Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU müssen dann nicht wiederholt werden.